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  1. ConAction Streetwork

    Belästigung?

    Hallo collinsfan! Ein ungefragt verschicktes Nacktbild ist immer eine sexuelle Belästigung und kann ggf. in den Bereich der „Verbreitung pornographischer Inhalte“ (nach §184 Abs.1 Nr. 6 Strafgesetzbuch) fallen. Ich finde es super, dass du ihm klar deine Grenze aufgezeigt hast. Wenn du dich...
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