Hallo collinsfan!
Ein ungefragt verschicktes Nacktbild ist immer eine sexuelle Belästigung und kann ggf. in den Bereich der „Verbreitung pornographischer Inhalte“ (nach §184 Abs.1 Nr. 6 Strafgesetzbuch) fallen.
Ich finde es super, dass du ihm klar deine Grenze aufgezeigt hast. Wenn du dich...