Ich habe die achte Klasse übersprungen, was sich in meinem Fall keineswegs nachteilig auf die schulischen Leistungen etc. auswirkte; war der Schule sogar sehr dankbar für diese Möglichkeit.
Es macht folglich keinen Sinn, hier zu verallgemeinern.
Weil ich besagte nicht kenne, richtig, doch weiß ich, wie es bei meiner Wenigkeit, bzw. anderen, die ich kenne, abgelaufen ist. Von den meisten Fällen kann folglich auch hier nicht die Rede sein.
Wieso nicht? Mag auch Leute geben, die bereits mit 17 studieren.
Kann ich so nicht beipflichten.
Studienbeginn mit 18 Jahren ist im Zuge des G8-Abiturs alles andere als unüblich, sofern anzunehmen ist, dass ein Großteil der Schüler im Anschluss an die 12-jährige Schulzeit die Vollendung des...