Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass dir der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit bekannt ist, der willkürliche Einsatz von Reizstoffsprühgeräten (u.a. Pfefferspray) ist nämlich strafbar, sofern keine Notwehrsituation vorliegt - auch im gelobten Osten dieses Landes.