Der erwartete zu beschliessende Beschluss zur Beschliessung des Beschlussunfähigkeitsbeschlusses No 2-1414/12 konnte nicht beschlossen werden wegen festgestellter Beschlussunfähigkeit fehlender Beschliessender im Beschliessungsausschuss für Beschlussunfähigkeitsantragsanfragen. Daher wurde auf Beschluss beschlossen die Beschliessung zu vertagen.
gez: der beschossen beschlossene Beschliessungsunfähigkeitsvorsitzende des Ausschusses.