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Wer hat das letzte Wort? (3 Viewers)

Der erwartete zu beschliessende Beschluss zur Beschliessung des Beschlussunfähigkeitsbeschlusses No 2-1414/12 konnte nicht beschlossen werden wegen festgestellter Beschlussunfähigkeit fehlender Beschliessender im Beschliessungsausschuss für Beschlussunfähigkeitsantragsanfragen. Daher wurde auf Beschluss beschlossen die Beschliessung zu vertagen.

gez: der beschossen beschlossene Beschliessungsunfähigkeitsvorsitzende des Ausschusses.
 

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