Und um eine Aufwandsentschädigung für Blutspenden zu bekommen, muss man übrigens selbst aktiv werden. Ich hab schon öfter und an verschiedenen Orten gespendet und habe nie "einfach so" das Geld bekommen. Also muss man sehr wohl verlangen.
Aber gut, vielleicht ist das da wo du wohnst tatsächlich anders. Auf jeden Fall aber nicht die Regel.
Sagen wir mal so, Du bist halb am verzweifeln weil Du so etwas nicht kennst und auch nicht begreifen kannst. Die 20 € (andere Blutspendevereine geben 10 €) bekommst Du gleich nach erfolgter Blutspende als Aufwandentschädigung (hab ich schon x mal dargelegt), da muss man gar nix sagen. Wie oft denn noch ? Ist das denn so schwer zu verstehen ?
Du verdrehst aufgrund Deines Unwissens die einfachsten und primitivsten Tatsachen und willst irgendwo Recht haben und behalten wo gar nichts dergleichen ist.
Bsp.:
-DRK - gibt nix, außer was zu Essen und zum Trinken und kleine Nettigkeiten. Ist ok so.
- Blutspendezentrum Suhl : gibt nix zu Essen, aber zu Trinken und 10 €
- Haema : gibt nix zu Essen, aber zu trinken und 20 €
Zitat "Haema" Standpunkt der Haema zum Thema Aufwandsentschädigung
Blut- und Plasmaspenden ist eine wichtige Angelegenheit. Blutprodukte können nur zum sehr kleinen Teil künstlich hergestellt werden. Daher sind weltweit viele Millionen Patienten darauf angewiesen, dass ausreichend Blutkonserven bereitstehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind Blutkonserven Arzneimittel. Die Herstellung unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Wie jedes andere Arzneimittel werden Blutprodukte gehandelt, haben Blutprodukte einen Preis. Alle Spendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, der staatlich-kommunalen Einrichtungen und unabhängige Spendedienste sind Arzneimittelunternehmen, die an der Herstellung und dem Verkauf dieser Blutprodukte Geld verdienen, meistens auch Gewinne erwirtschaften, auch wenn die Gewinnspannen wesentlich geringer als bei großen Arzneimittelfirmen sind. Private Unternehmen zahlen auf diese Gewinne Steuern. Gemeinnützige Unternehmen verwenden die Gewinne anders.*
!!!!!!!!!
Wir sind der Auffassung, dass bei dieser Konstellation es das gute Recht eines jeden Spenders ist, seinen Aufwand, der im Zusammenhang mit der Spende entsteht, auch ersetzt zu bekommen. Daher begrüßen wir ganz ausdrücklich, dass §10 des Transfusionsgesetzes die Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung an den Spender ausdrücklich erlaubt.
!!!!!!
Dass diese Vorgehensweise richtig ist, zeigt sich, wenn man einen genaueren Blick auf unsere Spender legt. Im Durchschnitt sind unsere Spender 30 Jahre alt. Viele 18-Jährige spenden in den Einrichtungen der Haema. Ganz im Gegensatz hierzu altert das Durchschnittsalter bei anderen Spendediensten von Jahr zu Jahr. Mit dem Konzept gelingt es offensichtlich, viele junge Spender zu motivieren.
Weiterhin kommen Spender bei Haema im Schnitt zweimal im Jahr Blut und 11 bis 15 mal Plasma spenden. Epidemiologisch ist vollkommen klar, dass der oft getestete Dauerspender ein wesentlich geringeres Risiko darstellt, als der selten getestete Gelegenheitsspender.
Behauptungen, Blutprodukte, die aus Spenden mit Aufwandsentschädigung gewonnen werden, stellten ein größeres Risiko dar, sind nicht wissenschaftlich belegt. Anschuldigungen, die Zahlung einer Aufwandsentschädigung bei einzelnen Spendediensten würde bei anderen Spendediensten einen Rückgang der Spendezahlen verursachen, sind ebenfalls nicht wissenschaftlich belegt. Ende des Zitat